Winterdienst in Berlin – geräumt und gestreut, bevor die Ersten aus dem Haus gehen

Schneeräumen und Streuen auf Gehwegen, Hauszugängen und Hofwegen: Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht für Ihr Objekt – mit Einsatzdokumentation für den Fall der Fälle.

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Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer

In Berlin sind die Anlieger verpflichtet, Gehwege vor ihrem Grundstück bei Schnee und Glätte zu räumen und abzustumpfen. Die Einzelheiten regelt das Berliner Straßenreinigungsgesetz. Auf dem Grundstück selbst – Hauszugang, Hofwege, Mülltonnenplatz – gilt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht.

Wer stürzt, weil nicht geräumt wurde, kann Schadensersatz verlangen. Deshalb übergeben viele Eigentümer und Hausverwaltungen den Winterdienst an einen Dienstleister, der die Pflicht vertraglich übernimmt und jeden Einsatz dokumentiert. Bei uns läuft das zusammen mit der Treppenhausreinigung – ein Ansprechpartner, eine Rechnung.

Was unser Winterdienst übernimmt

Gehwege räumen

Schnee von den Gehwegen vor Ihrem Grundstück räumen, so dass Fußgänger sicher passieren können.

Abstumpfen

Streuen mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat – Salz ist in Berlin für Anlieger verboten.

Zugänge und Hofwege

Hauseingang, Treppenstufen, Wege zu Mülltonnen und Fahrradständern.

Dokumentation

Jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit festgehalten – wichtig bei Haftungsfragen.

Leistungsumfang

  • ✓Kontrollgänge bei angekündigtem Schneefall oder Glätte
  • ✓Räumen von Gehwegen, Zugängen und vereinbarten Flächen
  • ✓Abstumpfen mit Splitt oder Granulat
  • ✓Bereitstellung des Streuguts
  • ✓Wiederholte Einsätze bei anhaltendem Schneefall
  • ✓Zeitnahe Dokumentation jedes Einsatzes
  • ✓Auf Wunsch: Beseitigung von Streugut im Frühjahr

Pflicht vertraglich übertragen

Mit einem Winterdienstvertrag übertragen Sie die Durchführung der Räum- und Streupflicht an uns. Im Vertrag legen wir fest, welche Flächen wir betreuen, in welchem Zeitraum und mit welchem Streugut.

Wichtig: Als Eigentümer bleiben Sie zur Kontrolle verpflichtet. Unsere Einsatzdokumentation hilft Ihnen, diese Kontrolle nachzuweisen. Lassen Sie im Zweifel Ihre Versicherung oder Ihren Rechtsberater auf den Vertrag schauen.

Was in Berlin beim Winterdienst gilt

Das Berliner Straßenreinigungsgesetz legt fest, wann und wie Gehwege von Schnee und Eis befreit werden müssen. Grundsätzlich gilt: Schnee ist zeitnah nach dem Ende des Schneefalls zu räumen, Glätte sofort abzustumpfen – tagsüber auch mehrfach. Fällt Schnee nach 20 Uhr, muss bis 7 Uhr am Folgetag geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr.

Geräumt werden muss mindestens ein Streifen von einem Meter Breite entlang des Grundstücks. Auftaumittel wie Streusalz sind den Anliegern in Berlin verboten. Wir arbeiten deshalb mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat.

Saison und Bereitschaft

Die Wintersaison planen wir üblicherweise von November bis März. Für Objekte mit Winterdienst halten wir in dieser Zeit Personal und Material bereit. Damit wir die Einsätze verlässlich planen können, sollten Verträge rechtzeitig vor Saisonbeginn abgeschlossen werden.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes.

Rechtzeitig planen

  • ✓Vertragsabschluss möglichst vor November
  • ✓Flächen gemeinsam begehen und festlegen
  • ✓Streugut-Lagerplatz klären
  • ✓Zugang zu Hof und Toren sicherstellen
  • ✓Ansprechpartner für Rückfragen benennen

Fragen zum Winterdienst

Ab wann muss in Berlin geräumt werden?

Das Berliner Straßenreinigungsgesetz regelt die Zeiten. Schnee muss zeitnah nach dem Ende des Schneefalls geräumt, Glätte sofort bekämpft werden. Fällt Schnee nach 20 Uhr, muss bis 7 Uhr am Folgetag geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Wir richten unsere Einsätze danach aus.

Streuen Sie mit Salz?

Nein. Auftaumittel wie Salz sind den Anliegern in Berlin verboten. Wir verwenden abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat.

Wer haftet, wenn trotzdem jemand stürzt?

Mit dem Vertrag übernehmen wir die Durchführung des Winterdienstes. Der Eigentümer bleibt zur Kontrolle verpflichtet. Unsere Einsatzdokumentation hilft bei der Klärung. Wir sind mit 10 Mio. Euro betriebshaftpflichtversichert.

Was kostet der Winterdienst?

Meist vereinbaren wir eine Saisonpauschale, die sich nach Fläche und Lage richtet. Den genauen Festpreis nennen wir nach Besichtigung.

Sind die Kosten auf Mieter umlegbar?

Kosten des Winterdienstes zählen in der Regel zu den umlagefähigen Betriebskosten. Maßgeblich sind die Betriebskostenverordnung und Ihr Mietvertrag.

Winterdienst für die kommende Saison sichern

Kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns in der Regel am selben Werktag. Lieber telefonieren? 030 54 90 61 569