Treppenhaus reinigen lassen in Berlin – für WEG und Vermieter
Kein Putzplan, kein Streit, kein Nachfragen: Wir reinigen Ihr Treppenhaus zuverlässig, die Kosten sind auf die Mieter umlegbar.
✓ Seit 2015 in Berlin✓ Festangestelltes Personal✓ 10 Mio. € versichert
Schritt 1 von 4 · Ihr Objekt
Welches Objekt sollen wir reinigen?
Festpreis-Angebot in 60 Sekunden – kostenlos und unverbindlich.
- MietshausMehrfamilienhaus, Altbau oder Neubau
- WEGEigentümergemeinschaft
- GewerbeobjektBüro- oder Geschäftshaus
- MischnutzungWohnen und Gewerbe
Schluss mit dem Putzplan
In vielen Berliner Häusern regelt noch die Hausordnung, wer wann das Treppenhaus wischt. Das klappt selten dauerhaft. Mit einem Reinigungsdienst ist das Haus jede Woche gleich sauber, und niemand muss Nachbarn erinnern.
Kosten auf Mieter umlegen
Die Treppenhausreinigung zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 Nr. 9 BetrKV, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Wie sich der Preis zusammensetzt, lesen Sie auf unserer Preisseite.
Für private Vermieter
Auch einzelne Häuser mit wenigen Parteien reinigen wir gern.
So beauftragen Sie uns als WEG
1. Angebot anfragen
Gern schon vor der nächsten Eigentümerversammlung.
2. Festpreis erhalten
Mit Leistungsverzeichnis, das sich direkt mit anderen Angeboten vergleichen lässt.
3. Beschluss fassen
Die Verwaltung beauftragt uns nach dem Beschluss.
4. Start
Ihr festes Team beginnt zum vereinbarten Termin.
Treppenhausreinigung in der WEG: was zu beachten ist
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört das Treppenhaus zum Gemeinschaftseigentum. Über die Reinigung entscheidet deshalb die Gemeinschaft, meist in der Eigentümerversammlung. Damit der Beschluss schnell gefasst werden kann, erhalten Sie von uns ein Angebot mit klarem Leistungsverzeichnis, Intervall und monatlichem Festpreis. So können Eigentümer und Beirat Angebote direkt vergleichen.
Die Kosten zahlt die Gemeinschaft, vermietende Eigentümer können sie in der Regel über die Betriebskostenabrechnung an ihre Mieter weitergeben. Selbstnutzer tragen ihren Anteil direkt. Wir stellen die Rechnungen an die Verwaltung oder direkt an die Gemeinschaft, ganz wie Sie es wünschen.
Für private Vermieter
Auch wenn Sie als Eigentümer ein ganzes Haus vermieten, übernehmen wir die Reinigung. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie in der Nebenkostenabrechnung ansetzen können, und haben einen festen Ansprechpartner, wenn Mieter Fragen haben.
Vorteile für Ihre Gemeinschaft
- ✓Kein Streit über den Putzplan mehr
- ✓Gleichbleibende Sauberkeit jede Woche
- ✓Beschlussfähiges Angebot für die Versammlung
- ✓Kosten auf Mieter umlegbar
- ✓Fester Ansprechpartner für Beirat und Verwaltung
- ✓Preis 12 Monate garantiert
Fragen von Eigentümergemeinschaften
Brauchen wir einen Beschluss der Eigentümerversammlung?
In der Regel ja, wenn die Kosten aus dem Gemeinschaftsvermögen gezahlt werden. Wir liefern Ihnen dafür ein beschlussfähiges Angebot.
Können Mieter die Reinigung weiterhin selbst übernehmen?
Das ist möglich, wenn Mietvertrag und Hausordnung es so vorsehen. Viele Eigentümer stellen um, weil die Reinigung in Eigenregie selten dauerhaft funktioniert.
Was passiert bei einem Verwalterwechsel?
Der Reinigungsvertrag läuft mit der Gemeinschaft weiter. Wir stimmen uns mit der neuen Verwaltung ab, für Sie ändert sich nichts.
Wer bezahlt die Treppenhausreinigung in einer WEG?
Die Kosten trägt die Gemeinschaft nach ihrem Verteilerschlüssel. Vermietende Eigentümer können sie in der Regel als Betriebskosten an ihre Mieter weitergeben.
Können wir erst einmal testen?
Viele Gemeinschaften starten mit einer Grundreinigung und entscheiden dann über die laufende Reinigung. Sprechen Sie uns an.
Angebot für die nächste Eigentümerversammlung anfordern
Kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns in der Regel am selben Werktag. Lieber telefonieren? 030 54 90 61 569
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