Viele Berliner Häuser sind gemischt genutzt: unten ein Laden, im ersten Stock eine Arztpraxis, darüber Wohnungen. Für das Treppenhaus bedeutet das deutlich mehr Betrieb – und damit mehr Schmutz. Reinigungsplan und Kostenverteilung sollten das berücksichtigen.

Mehr Besucher, mehr Schmutz

Eine Arztpraxis kann an einem Tag mehr Menschen ins Haus bringen als alle Mieter zusammen in einer Woche. Bei Regen und im Winter wird der Eingangsbereich dann schnell zur Schmutzschleuse. Auch Büros mit Kundenverkehr, Kanzleien oder Physiotherapiepraxen erhöhen den Aufwand spürbar.

Reinigungsplan anpassen

Bereich Nur Wohnen Mit Publikumsverkehr
Eingangsbereich wöchentlich zwei- bis dreimal pro Woche
Etagen mit Gewerbe wöchentlich zweimal pro Woche
Obere Wohnetagen wöchentlich wöchentlich
Glastüren und Klingeltableau wöchentlich bei jedem Termin
Schmutzfangmatten bei jedem Termin bei jedem Termin, ggf. Mietmatten-Service

Wichtig ist, die Reinigungszeiten mit den Öffnungszeiten abzustimmen. In Häusern mit Praxen reinigen wir den Eingangsbereich bevorzugt vor Sprechstundenbeginn oder nach Praxisschluss.

Kosten fair verteilen

Bei vermieteten Objekten werden die Betriebskosten meist nach Wohn- bzw. Nutzfläche verteilt. Verursacht eine Gewerbeeinheit deutlich mehr Aufwand, kann ein Vorwegabzug sinnvoll oder sogar geboten sein: Ein Teil der Reinigungskosten wird dann vorab den Gewerbeeinheiten zugeordnet, der Rest wie gewohnt verteilt. Welche Regelung zulässig ist, hängt von den Mietverträgen ab. In Eigentümergemeinschaften kann die Gemeinschaft einen sachgerechten Verteilerschlüssel beschließen – mehr im Beitrag Treppenhausreinigung in der WEG.

Transparente Rechnungen helfen

Damit eine Aufteilung nachvollziehbar ist, sollte die Rechnung des Dienstleisters die Leistungen nach Bereichen ausweisen, etwa „Eingangsbereich zusätzlich zweimal wöchentlich“. Das erleichtert die Abrechnung und beugt Widersprüchen vor.

Fazit

Gewerbe im Haus braucht einen angepassten Reinigungsplan und eine faire Kostenverteilung. Wir beraten Sie bei der Besichtigung, welche Intervalle sinnvoll sind, und stellen die Leistungen auf Wunsch getrennt in Rechnung. Mehr zu unserer Treppenhausreinigung in Berlin.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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