„Treppenhaus wöchentlich reinigen“ – so oder ähnlich steht es in vielen Verträgen. Wenn sich später Mieter beschweren, beginnt der Streit: Gehören die Fenster dazu? Die Kellergänge? Die Spinnweben an der Decke? Ein Leistungsverzeichnis beantwortet solche Fragen, bevor sie entstehen.

Warum ein Leistungsverzeichnis so wichtig ist

Das Leistungsverzeichnis (LV) beschreibt genau, welche Flächen gereinigt werden, welche Tätigkeiten dazugehören und wie oft sie erledigt werden. Es ist die Grundlage für vergleichbare Angebote, für die Kontrolle der Qualität und für eine nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung. Ohne LV vergleichen Sie bei Angeboten Äpfel mit Birnen.

1. Objekt und Flächen beschreiben

Beginnen Sie mit den Grunddaten: Adresse, Anzahl der Aufgänge, Etagen und Wohneinheiten, Bodenbeläge und Besonderheiten wie Aufzug, Hinterhaus oder Gewerbeeinheiten. Listen Sie dann alle Flächen auf, die gereinigt werden sollen:

  • Treppenläufe, Podeste und Flure
  • Eingangsbereich und Windfang
  • Aufzugskabine und Aufzugsvorräume
  • Kellergänge, Dachboden und Gemeinschaftsräume
  • Glasflächen und Treppenhausfenster

2. Tätigkeiten konkret benennen

„Reinigen“ ist zu ungenau. Schreiben Sie, was genau passieren soll: kehren, feucht wischen, Geländer abwischen, Fingerabdrücke an der Haustür entfernen, Spinnweben beseitigen. Je konkreter die Formulierung, desto leichter lässt sich später prüfen, ob die Leistung erbracht wurde.

3. Intervalle festlegen

Nicht jede Tätigkeit muss bei jedem Termin erledigt werden. Bewährt hat sich eine Einteilung nach Intervallen:

Intervall Typische Tätigkeiten
Wöchentlich Treppen und Flure kehren und feucht wischen, Handläufe, Haustür, Briefkastenanlage, Aufzugskabine
Monatlich Kellergänge, Heizkörper, Fensterbänke, Spinnweben, Lichtschalter
Vierteljährlich Treppenhausfenster innen, Türen und Zargen, Dachboden
Jährlich Grundreinigung und Bodenpflege, Fenster außen (soweit erreichbar)

Wie oft gereinigt werden sollte, hängt vom Haus ab. Hinweise dazu finden Sie in unserem Beitrag Wie oft muss ein Treppenhaus gereinigt werden?

4. Material und Reinigungsmittel

Legen Sie fest, wer Reinigungsmittel und Geräte stellt – üblich ist, dass der Dienstleister alles mitbringt. Bei empfindlichen Belägen wie Naturstein, Terrazzo oder Holz lohnt ein Hinweis, dass nur geeignete Mittel verwendet werden dürfen. Mehr dazu im Beitrag Treppenbeläge richtig pflegen.

5. Nachweis und Kontrolle

Vereinbaren Sie, wie die Reinigung dokumentiert wird: etwa mit einem Reinigungsnachweis im Treppenhaus, einem digitalen Protokoll oder Fotos. Legen Sie außerdem fest, wie schnell Mängel nach einer Meldung behoben werden.

6. Zusatzleistungen abgrenzen

Was nicht im LV steht, wird oft auch nicht gemacht – oder separat berechnet. Klären Sie deshalb vorab, ob etwa Fensterreinigung, Mülltonnenservice oder Winterdienst dazugehören sollen.

Fazit

Ein Leistungsverzeichnis kostet einmal etwas Zeit und spart danach viel Ärger. Es macht Angebote vergleichbar, Leistungen prüfbar und Abrechnungen nachvollziehbar. Wenn Sie Unterstützung brauchen, erstellen wir nach einer Besichtigung gern ein Leistungsverzeichnis für Ihr Objekt. Tipps für die Auswahl finden Sie auch in unserer Checkliste zur Ausschreibung.

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