Wer muss eigentlich das Treppenhaus putzen? In vielen Berliner Mehrfamilienhäusern sorgt diese Frage regelmäßig für Streit. Die kurze Antwort: Grundsätzlich ist der Vermieter für die Sauberkeit der Gemeinschaftsflächen verantwortlich. Mieter müssen nur dann selbst putzen, wenn das wirksam vereinbart ist. Was das genau bedeutet, erklären wir hier.

Grundsatz: Der Vermieter ist zuständig

Treppenhaus, Flure, Keller und andere Gemeinschaftsflächen gehören zum vermieteten Gebäude. Der Vermieter muss sie in einem ordnungsgemäßen Zustand halten. Dazu gehört auch, dass niemand auf verschmutzten oder rutschigen Stufen stürzt. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht bleibt beim Eigentümer, selbst wenn er die Reinigung an Mieter oder einen Dienstleister überträgt.

Wann Mieter das Treppenhaus putzen müssen

Mieter sind zur Treppenhausreinigung verpflichtet, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Häufig verweist der Mietvertrag dafür auf die Hausordnung. Wichtig ist, dass die Hausordnung wirksam Teil des Mietvertrags geworden ist. Ein Aushang im Flur, der erst nachträglich aufgehängt wurde, reicht in der Regel nicht aus, um neue Pflichten zu begründen.

Ist die Pflicht vereinbart, regelt meist ein Putzplan, wer wann an der Reihe ist. Üblich ist, dass jede Partei den Treppenabschnitt vor der eigenen Wohnung reinigt und die Bewohner sich bei Keller, Eingang und Hof abwechseln.

Was gehört zur Treppenhausreinigung?

  • Treppenstufen, Podeste und Flure fegen und feucht wischen
  • Geländer und Handläufe abwischen
  • Eingangsbereich und Haustür reinigen
  • je nach Vereinbarung: Treppenhausfenster, Kellergänge, Dachboden

Wie oft gereinigt werden muss, steht ebenfalls in Mietvertrag oder Hausordnung. Fehlt eine Regel, gilt: so oft, wie es für einen ordentlichen Zustand nötig ist. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag Wie oft muss ein Treppenhaus gereinigt werden?

Was passiert, wenn Mieter nicht putzen?

Kommt ein Mieter seiner Pflicht nicht nach, kann der Vermieter ihn zunächst abmahnen. Bleibt das ohne Erfolg, kann er unter Umständen auf Kosten des Mieters einen Reinigungsdienst beauftragen. In der Praxis führt das oft zu Konflikten im Haus, die viel Zeit kosten.

Die Alternative: ein Reinigungsdienst

Viele Eigentümer und Hausverwaltungen beauftragen deshalb gleich einen professionellen Dienstleister. Die Kosten für die Gebäudereinigung können sie als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, sofern das im Mietvertrag vereinbart ist. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag Treppenhausreinigung auf Mieter umlegen.

Der Vorteil: Das Treppenhaus ist jede Woche gleich sauber, der Putzplan entfällt, und niemand muss Nachbarn an ihre Pflichten erinnern. Für Eigentümergemeinschaften haben wir die wichtigsten Punkte auf unserer Seite Treppenhaus reinigen lassen für WEG und Vermieter zusammengefasst.

Fazit

Ohne klare Vereinbarung im Mietvertrag ist der Vermieter für die Treppenhausreinigung zuständig. Mieter müssen nur putzen, wenn das wirksam vereinbart ist. Wer Streit vermeiden und einen gleichbleibenden Zustand will, fährt mit einer professionellen Treppenhausreinigung in Berlin meist besser.

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Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Mietvertrag, die Hausordnung und die aktuelle Rechtsprechung.